Ausfuhrkennzeichen
Zulassung Erlangen
KFZ-Zulassungsstelle ERH, Erlangen
Kontakt
Zulassung Höchstadt
KFZ-Zulassungsstelle ERH, Höchstadt a. d. Aisch
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr
Postanschrift
Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen
Sie haben Ihr Auto ins Ausland verkauft und der Käufer/die Käuferin will dieses ins Ausland überführen? Dann benötigen Sie ein so genanntes Ausfuhrkennzeichen.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen, wenn ein Fahrzeug ausgeführt werden soll:
- Gültiger Personalausweis des Halters oder Reisepass (mit Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde) oder Aufenthaltstitel im Original. Bitte achten Sie darauf, dass in dem Personalausweis der aktuelle Wohnort eingetragen ist.
- gelbe und grüne Deckungskarte
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung über die Dauer des Ausfuhrkennzeichens
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Kaufvertrag
- SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren; kann keine Bankverbindung in einem Mitgliedstaat der EU (durch Vorlage einer Bankkarte, die IBAN und BIC ausweist) nachgewiesen werden, muss die Steuer bar beim Hauptzollamt Nürnberg oder Tennenlohe eingezahlt werden. Ein Beleg darüber ist der Zulassungsstelle bei Beantragung des Ausfuhrkennzeichens vorzulegen. Die abweichenden Öffnungszeiten der Hauptzollämter sind zu beachten (Infos hierzu unter http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/kraftfahrzeugsteuer_node.html).
- Kennzeichenschilder bei zugelassenen Fahrzeugen
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Bevollmächtigte/n, diese können Sie unten herunterladen
- ggf. Kaufvertrag oder Rechnung zum Nachweis, dass das Fahrzeug in Erlangen-Höchstadt gekauft wurde, falls der Hauptwohnsitz des Antragstellers nicht im Landkreis liegt
Zusätzlich ist das Fahrzeug ggf. zur Überprüfung der Fahrgestellnummer bei der Zulassungsstelle vorzuführen.
Terminreservierung
- Es besteht die Möglichkeit, die Zulassungsangelegenheit durch einen Bevollmächtigten erledigen zu lassen. Dieser muss dann jedoch seinen Original-Personalausweis oder -Reisepass sowie eine schriftliche Vollmacht des Halters (im Falle minderjähriger Fahrzeughalter eine Vollmacht der/des gesetzlichen Vertreter/s) und den Original-Personalausweis oder -Reisepass mit Meldebescheinigung des Halters vorlegen. Die Vollmacht enthält die Einverständniserklärung des Halters zur Bekanntgabe steuerrechtlicher Verhältnisse und zur Entgegennahme einer Aufstellung evtl. vorhandener Steuerrückstände sowie offener Verwaltungsgebühren. Einen Vordruck der Vollmacht haben wir Ihnen unten zum Herunterladen bereitgestellt.
- Soll die Zulassung auf eine juristische Person erfolgen, sind ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister (und falls hieraus der Betriebssitz nicht hervorgeht zusätzlich die Gewerbeanmeldung oder ein anderer amtlicher Nachweis des Betriebssitzes (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Steuerbescheid, etc.)) und der Personalausweis des Vertretungsberechtigten der Firma in Kopie vorzulegen. Sofern eine natürliche Person ein Kraftfahrzeug als Gewerbetreibender zulassen möchte, sind eine Gewerbeanmeldung oder falls nicht vorhanden ein anderer amtlicher Nachweis des Betriebssitzes (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Steuerbescheid, etc.) und der Original-Personalausweis vorzulegen.
- Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer erhalten Sie auf der Homepage des Zolls unter http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/kraftfahrzeugsteuer_node.html . Auf der Homepage des Zoll stehen auch Antragsformulare auf Steuerbefreiung bzw. -vergünstigung z.B. für Fahrzeuge von Schwerbehinderten, für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, etc. zum Download zur Verfügung.