Arbeitsgenehmigung für EU-Bürger/-innen aus EST, LV, LT, PL, SK, SLO, CZ, H, BLG, RO und KRO

Neue Öffnungszeiten!

Ab 1.10.2024 haben wir dienstags von 14-16 Uhr statt vormittags für Sie geöffnet. Kein Termin nötig.

Seit dem 01. Mai 2011 benötigen Esten, Letten, Litauer, Polen, Slowaken, Slowenen, Tschechen und Ungarn keine Arbeitserlaubnis- oder Arbeitsberechtigung der Europäischen Union mehr. Seit 01. Januar 2014 gilt dies auch für Bulgaren und Rumänen sowie seit 01.07.2015 für Kroaten. Sie haben freien Zugang zu jeder Beschäftigung. Auch für die Ehegatten, gleichgeschlechtliche Lebenspartner, Kinder und ggf. für weitere Familienangehörige, die selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, entfällt die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, deren Freizügigkeitsbescheinigung oder auch Aufenthaltserlaubnis-EU bzw. Aufenthaltskarte eine Nebenbestimmung trägt, die sie vor Aufnahme einer unselbstständigen, arbeitsgenehmigungspflichtigen Erwerbstätigkeit zur Einholung einer Arbeitserlaubnis- oder Arbeitsberechtigung-EU verpflichtet, müssen diese Nebenbestimmung nur dann weiterhin beachten, wenn sie Staatsangehörige von Rumänien oder Bulgarien sind.

Bürgern aus den elf genannten Staaten steht der freie Zugang zum Arbeitsmarkt gesetzlich zu. Eine Streichung der Nebenbestimmung ist daher nicht erforderlich!

Allerdings müssen von allen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern die auch für deutsche Staatsangehörige geltenden berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden und nötige besondere Genehmigungen vorliegen (zum Beispiel Berufsausübungserlaubnisse oder Gewerbeanmeldungen).

Kontakt

Buchstaben A-ASH

Frau Ehresmann

Telefon: 09131 803 1675
Fax: 09131 803 491675

Buchstaben ASI–CHAN

Frau Fuchs

Telefon: 091318031671
Fax: 09131803491671

Buchstaben CHAO–ER

Herr Schreyer

Telefon: 09131 803 1654
Fax: 09131 803 491654

Buchstaben ES–HOF

Herr Hammerschmidt

Telefon: 09131 803 1665
Fax: 09131 803 491665

Buchstaben HOG–KN

Herr Kern

Telefon: 09131 803 1655
Fax: 09131 803 491655

Buchstaben KO–MARI

Frau Tuttle

Telefon: 09131 803 1657
Fax: 09131 803 491657

Buchstaben MARJ–MOR

Frau Kaiser

Zimmer: 1.29 - 1. OG
Telefon: 09131 803 1669
Fax: 09131 803 491669

Buchstaben MOS–POO

Frau Fleischer

Telefon: 09131 803 1673
Fax: 09131 498031673

Buchstaben POP–SHD

Herr Menzel

Telefon: 09131 803 1676
Fax: 09131 803 491676

Buchstaben SHE–TURH

Name Telefon Telefax Zimmer
N., N.
Sachbearbeiterin

Buchstaben TURI–Z

Name Telefon Telefax Zimmer
Pfann, Frau
Sachbearbeiterin
09131 803 1667 09131 803 491667

Ausländeramt

AdresseAusländeramt
Nägelsbachstraße 1
91052   Erlangen
Öffnungszeiten

Mo, Fr 07:30 – 12:00 Uhr, Di 14-16 Uhr und Do 14:00 – 17:30 Uhr ohne Termin
Mittwochs mit Termin
 
Termine unter auslaenderamt@erlangen-hoechstadt.de oder per Telefon bei Ihrem Ansprechpartner.
Zu den Ansprechpartnern

 
Postanschrift
Postfach 2520, 91013 Erlangen