Ausländer – Aufenthaltstitel beantragen

Neue Öffnungszeiten!

Ab 1.10.2024 haben wir dienstags von 14-16 Uhr statt vormittags für Sie geöffnet. Kein Termin nötig.

Zum 01.09.2011 wurde in der Bundesrepublik Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Aufenthaltstitel werden ab dem 01.09.2011 als Plastikkarte in Scheckkartengröße ausgestellt. Die Karte enthält einen Chip, der neben den biometrischen Daten (Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke) auch Daten für elektronische Behördendienste und zusätzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel enthält.

Der elektronische Aufenthaltstitel wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Aufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
  • Daueraufenthaltskarte für daueraufenthaltsberechtigte Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
    Aufenthaltserlaubnis für Schweizer

Der elektronische Aufenthaltstitel wird ausschließlich von der Bundesdruckerei ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von 8 Wochen.

Verfahrensablauf

  1. Vorsprache bei der zuständigen Ausländerbehörde 8 Wochen vor Ablauf des jetzigen Aufenthaltstitels oder Reiseausweises.
  2. Aufnahme aller notwendigen Daten inkl. Fingerabdrücke durch die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in. Ein aktuelles Lichtbild ist vorzulegen.
  3. Datenaustausch zwischen der Ausländerbehörde und der Bundesdruckerei.
  4. Versand des elektronischen Aufenthaltstitels an die zuständige Ausländerbehörde.
  5. Sie erhalten einen Brief mit einer PIN (PIN Brief) von der Bundesdruckerei.
  6. Warten Sie bis, Sie eine Benachrichtigung von der Ausländerbehörde erhalten, dass Sie den elektronischen Aufenthaltstitel abholen können. Wichtig: Bitte bringen Sie zur Abholung den Brief mit der PIN (PIN Brief) (vergleiche Nr. 5) mit.

Bitte beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Reiseausweises mindestens 8 Wochen vor Ablauf.

Formulare zum Download

Gebühren

Kontakt

Buchstaben A- ASH

Frau Ehresmann

Telefon: 09131 803 1675
Fax: 09131 803 491675

Buchstaben ASI–CHAN

Frau Fuchs

Telefon: 091318031671
Fax: 09131803491671

Buchstaben CHAO–ER

Herr Schreyer

Telefon: 09131 803 1654
Fax: 09131 803 491654

Buchstaben ES–HOF

Herr Hammerschmidt

Telefon: 09131 803 1665
Fax: 09131 803 491665

Buchstaben HOG–KN

Herr Kern

Telefon: 09131 803 1655
Fax: 09131 803 491655

Buchstaben KO–MARI

Frau Tuttle

Telefon: 09131 803 1657
Fax: 09131 803 491657

Buchstaben MARJ–MOR

Frau Kaiser

Zimmer: 1.29 - 1. OG
Telefon: 09131 803 1669
Fax: 09131 803 491669

Buchstaben MOS–POO

Frau Fleischer

Telefon: 09131 803 1673
Fax: 09131 498031673

Buchstaben POP–SHD

Herr Menzel

Telefon: 09131 803 1676
Fax: 09131 803 491676

Buchstaben SHE–TURH

Buchstaben TURI–Z

Frau Pfann

Telefon: 09131 803 1667
Fax: 09131 803 491667

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Vietnamesisch - tiếng Việt, Hán Nôm 㗂越; tiếng Việt Nam, 㗂越南; Việt ngữ, 越語