Außerbetriebsetzung
KFZ-Zulassungsstelle ERH, Erlangen
KFZ-Zulassungsstelle ERH, Höchstadt a. d. Aisch
Die bisherige Unterscheidung zwischen einer vorübergehenden Stilllegung - wenn z. B. das Motorrad über den Winter still stehen soll - und einer endgültigen Abmeldung - z. B. wenn das Fahrzeug entsorgt werden soll - gibt es nicht mehr. Beides wird ersetzt durch die so genannte Außerbetriebsetzung.
Die Außerbetriebsetzung ist ab 01.01.2015 einerseits am Schalter der Zulassungsbehörde möglich, andererseits auch im Rahmen der internetbasierten Außerbetriebsetzung über das Bürgerserviceportal des Landkreises Erlangen-Höchstadt.
Außerbetriebsetzung am Schalter der Zulassungsstelle
Folgende Unterlagen sind vorzulegen, wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschild(er)
- Bei Verschrottung sind ein Verwertungsnachweis des Verwertungsbetriebs und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen
Allgemeiner Hinweis
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind für die Rückfahrt von der Außerbetriebsetzung bis zum Ende des Tages möglich, wenn sie von der Kfz-Haftpflicht-Versicherung abgedeckt sind.
Hinweise zum Fahrzeugtausch mit Kennzeichenübernahme am gleichen Tag
Nach Abmeldung eines Fahrzeuges mit einem ERH- oder HÖS- Kennzeichen, kann die Kennzeichenkombination (außer Kombinationen mit HJ, KZ, NS, SA, SS und Kombinationen aus einem Buchstaben und einer Zahl) grundsätzlich sofort auf das neue Fahrzeug übernommen werden.
Sollten Sie mit Ihrem abzumeldenden Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren, beachten Sie bitte, dass für das Neufahrzeug neue Kennzeichenschilder geprägt werden müssen. Auf das abgemeldete Fahrzeug sind dann die entwerteten Kennzeichenschilder wieder anzubringen. Grundsätzlich ist dann die letzte Fahrt nach der Entstempelung zulässig, dies ist mit der Versicherung abzuklären.
Sollte sich das abzumeldende Fahrzeug bereits auf einem Privatgrundstück oder bei einem Fahrzeughändler befinden, können auch die alten Kennzeichenschilder für das neue Fahrzeug verwendet werden, sofern es sich um Euro-Kennzeichen handelt.
Bei beiden Verfahrensweisen fällt die Gebühr für Wunschkennzeichen in Höhe von 10,20 € erneut an.