Baustellen

Das ganze Jahr über wird an allen Ecken und Enden in unserem Landkreis gebaut. Positiv für unsere Wirtschaft – manchmal ganz schön nervig für den „normalen“ Verkehrsteilnehmer: Umleitungen, Lärm, verschmutzte Fahrbahnen, Baustellenverkehr sind die Folgen. Doch was sein muss, muss sein!

Bevor die Unternehmer loslegen, müssen sie sich die geplanten Arbeiten im Straßenraum aber genehmigen lassen. In einer solchen Genehmigung werden die Details zur Absperrung und Sicherung von Baustellen, zum Beispiel durch zusätzliche Ampeln, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Umleitungsstrecken etc. geregelt. Nur so kann die zweifelsfrei bestehende erhöhte Unfallgefahr sowohl für Bauarbeiter als auch Verkehrsteilnehmer während einer Bauphase reduziert werden. Dies gilt natürlich auch für Baustellen, die den Fußgänger- und Radfahrverkehr betreffen.

Alles Wissenswerte hierzu erfahren Sie auf dieser Seite. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde wenden. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Ihnen nur Auskünfte geben können, wenn Ihre Anfrage sich auf den Landkreis Erlangen-Höchstadt bezieht

Die Genehmigungen, die als so genannte „verkehrsrechtliche Anordnungen“ bezeichnet werden, sind notwendig für:

 

  • Baustellen auf Geh-/Radwegen und im Fahrbahnbereich auf und an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen innerhalb und außerhalb des Ortes oder
  • Gerüstaufstellungen im Gehwegbereich an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen. 

Unter anderem wird darin festgehalten, wie die Baustellen abgesperrt und gekennzeichnet werden müssen. Darüber hinaus wird festgelegt, ob und wie der Verkehr geregelt werden muss und ob beziehungsweise wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen.

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt ist als Untere Straßenverkehrsbehörde für die Genehmigung von Baustellen an Kreis-, Staats- und Bundesstraßen innerhalb des Kreisgebietes Erlangen-Höchstadt zuständig. Für Baustellen an gemeindlichen Straßen, Gemeindeverbindungsstraßen, öffentlichen Feld- und Waldwegen sowie beschränkt öffentlichen Wegen und Eigentümerwegen ist die jeweilige Gemeinde der richtige Ansprechpartner.Wirken sich die für eine Gemeindestraße zu treffenden verkehrsrechtlichen Maßnahmen jedoch unmittelbar auf den Verkehr auf höherrangigen Straßen aus, so ist wiederum das Landratsamt zuständig (Nahtstellenregelung).

Der Antrag muss rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Tage vor Baubeginn, beim Landratsamt eingereicht werden .Auf dem Antrag müssen die Lage der Baustelle und die öffentlichen Verkehrsflächen, die durch die Baustelle in Anspruch genommen werden, genau angegeben werden.

Den Antrag können Sie unten stehend herunterladen.

Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • Lageskizze, aus dem die Örtlichkeit der Baustelle ersichtlich ist,
  • und einen Umleitungsbeschilderungsplan bei Vollsperrung.

Für eine verkehrsrechtliche Anordnung fallen Kosten ab 25 Euro an. Der genaue Betrag hängt unter anderem davon ab, wie lange die jeweiligen Arbeiten dauern.

Ansprechpartner:

VG Aurachtal, VG Heßdorf, VG Uttenreuth, Weisendorf

Name Telefon Telefax Zimmer
Biedermann, Anna-Lena
Sachbearbeiterin
09131 803 2083 09131 803 492083 1.06 - 1. OG

Herzogenaurach, VG Höchstadt

Name Telefon Telefax Zimmer
Lochau, Julia
Sachbearbeiterin
09131 803 2084 09131 803 492084 1.06 - 1. OG

Adelsdorf, Baiersdorf, Bubenreuth, Hemhofen, Möhrendorf, Röttenbach

Name Telefon Telefax Zimmer
Knab, Nancy
Sachbearbeiterin
09131 803 2085 09131 803 492085 1.07 - 1. OG roter Flügel

Eckental, Heroldsberg, Höchstadt, Kalchreuth, Wachenroth

Name Telefon Telefax Zimmer
Brennig, Dominik
Sachbearbeiter
09131 803 2086 09131 803 49 2086 1.07- 1. OG