Amtliche Beglaubigungen
Beglaubigungen von Dokumenten oder Unterschriften sind heutzutage aus verschiedensten Gründen erforderlich. So können das Abiturzeugnis oder eine Waffenbesitzkarte zu beglaubigen sein. Auch die Beglaubigung von Unterschriften auf dafür vorgesehenen Schriftstücken ist manchmal nötig.
Die entsprechenden Beglaubigungen werden vom Sachgebiet Öffentliche Sicherheit vorgenommen. Bei der Beglaubigung von Dokumenten muss das Original unbedingt vorgelegt werden.
Unzulässigkeit einer Beglaubigung
Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit darf beispielsweise keine Standesamtssachen, wie Geburtsurkunden, oder Katasterauszüge beglaubigen.
Kosten der amtlichen Beglaubigung
Für die Beglaubigung eines einzelnen Schriftstücks fallen Kosten von 5,00 Euro an. Jede weitere Beglaubigung dieses Exemplars kostet jeweils 2,50 Euro.
Sonderfälle
Vorbeglaubigung für Apostillen (insbesondere Standesamtssachen)
Damit öffentliche Urkunden im Ausland anerkannt werden, bedarf es insbesondere bei Standesamtssachen einer Legalisation durch die zuständige Behörde. Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt ist die Regierung von Mittelfranken zuständig. Handelt es sich um Urkunden kreisangehöriger Gemeinden, so wird eine Vorbeglaubigung durch das Landratsamt notwendig. In unserem Landratsamt ist das Sachgebiet Personenstand, Staatsangehörigkeit, Ausländerwesen zuständig.
Beglaubigung von Privatdokumenten
Bei Dokumenten, die nicht von einer öffentlichen Stelle ausgestellt oder nicht bei einer öffentlichen Stelle vorzulegen sind (z. B. Vollmacht zur Einsendung bei einer Bank), wenden Sie sich bitte zunächst an ein Notariat. Die Beglaubigung kann nicht durch das Landratsamt erfolgen, da kein öffentlich-rechtliches Schriftstück vorliegt.
Hinweis: Um Ihr Anliegen zügiger bearbeiten zu können und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, bitten wir Sie darum, einen Termin zu vereinbaren.
Ansprechpartner für amtliche Beglaubigungen
Ansprechpartnerin für die Vorbeglaubigung zur Legalisation (Apostille)
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Frau Schuster
|
09131 8031672 | 09131 803491672 | verpflichtungserklaerung@erlangen-hoechstadt.de |