Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Führerscheinstelle

AdresseFührerscheinstelle
Nägelsbachstraße 1
91052   Erlangen
Kontakt
Telefon: 09131 803 2616
Fax: 09131 803 492616
Öffnungszeiten

Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr

Postanschrift
Postfach 2520, 91013 Erlangen

Zur Online-Terminvergabe

Die Antragsformulare erhalten Sie sowohl bei Ihrer Wohnortgemeinde als auch bei den Fahrschulen oder hier zum Herunterladen.

Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen entweder postalisch oder persönlich bei der Führerscheinstelle ein. Vergessen Sie nicht den Antrag selbst zu unterschreiben und die Anschrift Ihrer Fahrschule anzugeben. 

Den Antrag für die Erteilung der Fahrerlaubnis für das "Begleitete Fahren" können Sie frühestens 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres stellen.

• 1 biometrisches Lichtbild aktuellen Datums (nicht älter als 1 Jahr; ohne Kopfbedeckung/35 x 45 mm)
• Kontrollblatt für Bild und Unterschrift (hier zum Herunterladen)
• Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels mit zugehörigem Pass (Vorder- und Rückseite)
• Kopie des aktuellen Führerscheins bei Vorbesitz (Vorder- und Rückseite)
• Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Gutachten/Zeugnis eines Augenarztes (2 Jahre gültig)
• Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
• Einverständniserklärung der Begleitperson/-en im Rahmen des Begleiteten Fahrens (hier zum Herunterladen)
• Kopien des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels mit zugehörigem Pass und Führerscheins (jeweils Vorder- und Rückseite) der einzelnen Begleitpersonen

  • Die Begleitperson muss bei Antragsstellung namentlich bekannt sein, um in die Prüfungsbescheinigung eingetragen zu werden.
  • Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
  • Sie darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen haben.

Die Anzahl der Begleitpersonen ist zahlenmäßig nicht begrenzt.

Wichtig ist außerdem: Wer eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr hat oder unter dem Einfluss berauschender Mittel steht, darf in diesem Moment nicht Begleitperson sein!

Nach bestandener Führerscheinprüfung erhalten Sie nicht gleich den regulären Kartenführerschein, sondern eine sog. Prüfbescheinigung. Diese Prüfbescheinigung wird frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres entweder direkt vom Prüfer oder vom Landratsamt ausgehändigt und ist nur in Deutschland und Österreich gültig. Mit der Aushändigung beginnt auch die 2-jährige Probezeit, sofern Sie nicht bereits Inhaber beispielweise einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 sind.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres muss die Prüfbescheinigung innerhalb von 3 Monaten in einen Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Kartenführerschein liegt dann bereits bei der Führerscheinstelle bereit und muss nicht nochmals extra beantragt werden.