Berufskraftfahrerqualifikation
Führerscheinstelle
Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr
Postanschrift
Postfach 2520, 91013 Erlangen
Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr der C- und D-Klassen sind grundsätzlich dazu verpflichtet,
- bei Fahrten im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2008 und
- bei Fahrten im Güterverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2009
einen Nachweis einer "Grundqualifikation" bzw. einer "beschleunigten Grundqualifikation" mitzuführen. Die Qualifikation wird durch erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erworben. Anschließend muss im Abstand von 5 Jahren eine Weiterbildung nachgewiesen werden.
- Wer vor dem 10.09.2008 die D-Klassen erworben hat benötigt keine Grundqualifikation, eine Weiterbildung ist jedoch bis spätestens 10.09.2013 erforderlich (anschließend alle 5 Jahre).
- Wer vor dem 10.09.2009 die C-Klassen erworben hat benötigt keine Grundqualifikation, eine Weiterbildung ist jedoch bis spätestens 10.09.2014 erforderlich (anschließend alle 5 Jahre).
Sowohl die erworbene Grundqualifikation als auch die Weiterbildung werden für deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats durch den Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen.
• 1 biometrisches Lichtbild aktuellen Datums (nicht älter als 1 Jahr; ohne Kopfbedeckung/35 x 45 mm)
• Kontrollblatt für Bild und Unterschrift (hier zum Herunterladen)
• Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels mit zugehörigem Pass (Vorder- und Rückseite)
• Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
• Nachweis über die Grundqualifikation/Weiterbildung im Original