Digitaler Bauantrag

Ab Mittwoch, 1. Januar 2025 können bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser – etwa ein Architekt oder Bauingenieur  – Bauanträge beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt auch digital über das BayernPortal oder unsere Homepage einreichen. Es ist weiterhin möglich, Bauanträge in Papierform einzureichen.

Achtung: Papieranträge stellen Sie bitte ab 1. Januar 2025 direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde in Höchstadt bzw. in Erlangen und nicht mehr bei den Gemeinden. Die Bauämter der Gemeinden führen die Erstberatung der Bauherren weiterhin durch.

So kommen Sie zum digitalen Bauantrag

Neuerungen

Häufige Fragen

Kann jede/jeder digital einreichen?

Nur ein vorlageberechtigter und authentifizierter Entwurfsverfasser kann bei einigen Online-Assistenten (z.B. Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid usw.) digital einreichen. Der Kriterienkatalog Standsicherheit muss von einem vorlageberechtigten Tragwerksplaner eingereicht werden. Eine Baubeginnsanzeige kann jede bzw. jeder einreichen. 

Achtung: Der oder die Einreichende muss sich über das Bayern-Portal einmalig eine Bayern-ID mit Verwendung von Online-Ausweis oder Elster oder Authega-Zertifikat holen und kann damit Anträge und Unterlagen einreichen. Die Anmeldung mit der Bayern-ID ersetzt die handschriftliche Unterschrift auf den Anträgen.

Welchen Antrag – schriftlich oder digital – muss ich wo einreichen?

Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich das Antragsverfahren: Nahezu alle Anträge werden zuerst im Landratsamt eingereicht.
Bei digital eingereichten Anträgen geschieht dies automatisch über das Bayernportal, bei Papieranträgen (eine einfache Papierausfertigung – rote Mappe - reicht aus!) bitten wir Sie, diese in der jeweils zuständigen Dienststelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt abzugeben oder an die zuständige Adresse in Erlangen oder Höchstadt a. d. Aisch zu senden.

Wir informieren dann die Gemeinden über ihren Antrag und beteiligen sie. Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag ist wie gehabt eine wesentliche Genehmigungsvoraussetzung.

Zur Einreichung beim Landratsamt gibt es einige (wenige) Ausnahmen.

Folgende Übersicht zeigt, welche Anträge Sie wo abgeben müssen:

Antragsart Digital 
einreichen beim

In Papier
einreichen
beim/bei

Einreicher
Bauanträge Landratsamt Landratsamt Entwurfsverfasser
Genehmigungsfreistellungsverfahren Landratsamt  Gemeinde Entwurfsverfasser
Antrag auf Vorbescheid Landratsamt Landratsamt Entwurfsverfasser
Antrag auf Teilbaugenehmigung Landratsamt Landratsamt Entwurfsverfasser
Antrag auf isolierte Abweichung Landratsamt Landratsamt Bauherr,
Vertreter des Bauherrn
Antrag auf isolierte Befreiung, Ausnahme Landratsamt Gemeinde Bauherr,
Vertreter des Bauherrn
Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids Landratsamt Landratsamt Bauherr,
Vertreter des Bauherrn
Baubeginnsanzeige Landratsamt Landratsamt Bauherr,
Vertreter des Bauherrn
Antragsart Digital
einreichen beim
In Papier
einreichen
beim/bei
Einreicher
Anzeige der Nutzungsaufnahme Landratsamt Landratsamt Bauherr,
Vertreter des Bauherrn
Kriterienkatalog Landratsamt Landratsamt Tragwerksplaner, der den Standsicherheitsnachweis erstellt
Anzeige der Beseitigung Landratsamt Gemeinde und Landratsamt Bauherr, Vertreter des Bauherrn, bei nicht freistehenden Gebäuden – der Tragwerksplaner
Abgrabungsanträge Landratsamt Landratsamt Entwurfsverfasser
Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Landratsamt Gemeinde Entwurfsverfasser
Teilabgrabungsgenehmigung Landratsamt Landratsamt Entwurfsverfasser
Abgrabungs-Vorbescheid Landratsamt Landratsamt Entwurf des Bauherrn
Beginnsanzeige Abgrabung Landratsamt Landratsamt Bauherr,
Vertreter des Bauherrn