Digitaler Bauantrag
Ab Mittwoch, 1. Januar 2025 können bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser – etwa ein Architekt oder Bauingenieur – Bauanträge beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt auch digital über das BayernPortal oder unsere Homepage einreichen. Es ist weiterhin möglich, Bauanträge in Papierform einzureichen.
Achtung: Papieranträge stellen Sie bitte ab 1. Januar 2025 direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde in Höchstadt bzw. in Erlangen und nicht mehr bei den Gemeinden. Die Bauämter der Gemeinden führen die Erstberatung der Bauherren weiterhin durch.
So kommen Sie zum digitalen Bauantrag
Bauantrag online - Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen
Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
Kriterienkatalog - Erklärung über die Erfüllung online einreichen
Nutzungsaufnahme online anzeigen
Teilbaugenehmigung online beantragen
Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen
Neuerungen
Häufige Fragen
Kann jede/jeder digital einreichen?
Nur ein vorlageberechtigter und authentifizierter Entwurfsverfasser kann bei einigen Online-Assistenten (z.B. Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid usw.) digital einreichen. Der Kriterienkatalog Standsicherheit muss von einem vorlageberechtigten Tragwerksplaner eingereicht werden. Eine Baubeginnsanzeige kann jede bzw. jeder einreichen.
Achtung: Der oder die Einreichende muss sich über das Bayern-Portal einmalig eine Bayern-ID mit Verwendung von Online-Ausweis oder Elster oder Authega-Zertifikat holen und kann damit Anträge und Unterlagen einreichen. Die Anmeldung mit der Bayern-ID ersetzt die handschriftliche Unterschrift auf den Anträgen.
Welchen Antrag – schriftlich oder digital – muss ich wo einreichen?
Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich das Antragsverfahren: Nahezu alle Anträge werden zuerst im Landratsamt eingereicht.
Bei digital eingereichten Anträgen geschieht dies automatisch über das Bayernportal, bei Papieranträgen (eine einfache Papierausfertigung – rote Mappe - reicht aus!) bitten wir Sie, diese in der jeweils zuständigen Dienststelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt abzugeben oder an die zuständige Adresse in Erlangen oder Höchstadt a. d. Aisch zu senden.
Wir informieren dann die Gemeinden über ihren Antrag und beteiligen sie. Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag ist wie gehabt eine wesentliche Genehmigungsvoraussetzung.
Zur Einreichung beim Landratsamt gibt es einige (wenige) Ausnahmen.
Folgende Übersicht zeigt, welche Anträge Sie wo abgeben müssen:
Antragsart | Digital einreichen beim |
In Papier |
Einreicher |
Bauanträge | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
Genehmigungsfreistellungsverfahren | Landratsamt | Gemeinde | Entwurfsverfasser |
Antrag auf Vorbescheid | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
Antrag auf Teilbaugenehmigung | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
Antrag auf isolierte Abweichung | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
Antrag auf isolierte Befreiung, Ausnahme | Landratsamt | Gemeinde | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
Baubeginnsanzeige | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
Antragsart | Digital einreichen beim |
In Papier einreichen beim/bei |
Einreicher |
Anzeige der Nutzungsaufnahme | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
Kriterienkatalog | Landratsamt | Landratsamt | Tragwerksplaner, der den Standsicherheitsnachweis erstellt |
Anzeige der Beseitigung | Landratsamt | Gemeinde und Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn, bei nicht freistehenden Gebäuden – der Tragwerksplaner |
Abgrabungsanträge | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans | Landratsamt | Gemeinde | Entwurfsverfasser |
Teilabgrabungsgenehmigung | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
Abgrabungs-Vorbescheid | Landratsamt | Landratsamt | Entwurf des Bauherrn |
Beginnsanzeige Abgrabung | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
Weitere Informationen finden Sie hier: