Härtefallhilfen (Heizöl, Flüssiggas, Pellets, etc.)
Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.
Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträgern zählen Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.
Für die Umsetzung der Härtefallhilfe im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zuständig. Der Vollzug der Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundenen Energieträger soll in Bayern durch das Unternehmen KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG) erfolgen.
Alle Infos, Kontaktdaten, einen Härtefallhilfe-Rechner und den Online-Antrag (ab 15. Mai 2023) finden Sie unter https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/
Hinweis:
Am Landratsamt Erlangen-Höchstadt werden keine Härtefall-Anträge angenommen und/ oder bearbeitet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an de-haertefallhilfe@kpmg-law.com oder an 089 599 7606 1122 (Hotline Mo - Fr von 8 - 18 Uhr besetzt; außer an Feiertagen).