Heizöltankanlagen
Beim Errichten und dem Betrieb von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von wassergefährdenden Stoffen müssen Sie darauf achten, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung der Gewässer nicht entsteht.
Sie sind verpflichtet, diese Anlagen beim Landratsamt rechtzeitig vor Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen anzuzeigen.
Die beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen derzeit einzuhaltenden Verpflichtungen können dem „Merkblatt für einen sicheren Betrieb von Heizölverbraucheranlagen“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt hier entnommen werden. Dort erhalten Sie auch Auskunft über die Sachverständigenprüfpflicht. Bitte beachten Sie auch die Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen.
Eine Liste zugelassener Sachverständigenorganisationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.
Informationen zu anderen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erhalten Sie auf der Seite Wassergefährdende Stoffe.
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