Jagdrecht

Grundsätzlich ist das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit als untere Jagdbehörde örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften des Bundesjagdgesetzes (BJagdG), des Bayer. Jagdgesetzes (BayJagdG) und aller darauf beruhenden Rechtsvorschriften zuständig.

Zu den Aufgaben gehören u. a. die Genehmigung der geschlossenen Jagdpachtverträge. Wir sind die Rechtsaufsicht über die Jagdgenossenschaften. Wir geben bei rechtlichen Fragen Hilfestellung und sind im Streitfall Schiedsstelle. Auch werden von der unteren Jagdbehörde Jagdaufseher bestellt.

Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen vorzeigen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 BJagdG). Ein Jagdschein kann für die Dauer eines Jahres oder für drei Jahre ausgestellt werden.

Bei der erstmaligen Erteilung eines Jagdscheins bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Zeugnis über die bestandene Jagdprüfung
  • ein aktuelles Lichtbild
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für den Zeitraum für den der Jagdschein ausgestellt werden soll (Beginn ist dabei jeweils der 01.04.)
  • evtl. Zeugnis über die bestandene Prüfung für die Fallenjagd

Bei der Verlängerung eines Jagdscheins legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für den Zeitraum für den der Jagdschein verlängert werden soll (Beginn ist dabei jeweils der 01.04.)
  • evtl. ein aktuelles Lichtbild, wenn im bisherigen Jagdschein eine weitere Verlängerung nicht mehr eingetragen werden kann.

Die Überprüfung der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit wird in allen Fällen durch die untere Jagdbehörde nach Eingang des entsprechenden Antrages durchgeführt.

Zur Genehmigung der Jagdpachtverträge legen Sie bitte alle Ausfertigungen des jeweiligen Jagdpachtvertrages bei der unteren Jagdbehörde vor.

Eine Ausfertigung behalten wir für unsere Unterlagen ein. Alle anderen Ausfertigungen erhalten Sie nach der Genehmigung wieder zurück.

Wenn Sie auf der Suche nach einer entsprechenden Vorlage sind, können Sie
im Internet auf der jeweiligen Homepage von verschiedenen Verbänden oder von Fachzeitschriften Musterjagdpachtverträge herunterladen.

Wir als untere Jagdbehörde sind maßgeblich bei der Erstellung der 3-Jahres-Abschussplanung für Rehwild beteiligt. In dieser Abschussplanung wird für einen Zeitraum von drei Jagdjahren vorgegeben, welche Anzahl Rehwild in einem Jagdrevier jährlich geschossen werden muss.

Die Einhaltung der vorgegebenen Abschusszahlen wird durch die Vorlage der Streckenlisten für das jeweilige Jagdrevier belegt. Diese sind am Ende eines jeden Jagdjahres abzugeben. Streckenlisten können Sie gerne bei den unten genannten Ansprechpartnern anfordern.

Das Jagdjahr läuft unabhängig vom Kalenderjahr vom 01.04. eines Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres.

Zur Überwachung der Erfüllung der Abschusspläne und zur Erhebung bestimmter Daten veranstaltet die Jagdbehörde mit Unterstützung der zuständigen Jägervereinigungen und in Abstimmung mit den Forstbehörden jährlich öffentliche Hegeschauen. Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt gibt es zwei Hegeschauen:

Kreisjägerschaft Höchstadt:
Zuständige Jägervereinigung für die Hegegemeinschaften Aurachgrund, Seebachgrund, Weisach-Ebrachgrund und Unterer Aischgrund

Jägervereinigung Erlangen: 
Zuständige Jägervereinigung für die Hegegemeinschaften Erlanger Oberland, Erlanger Unterland und Sebalder Reichswald

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Gorny, Stefan
09131 803 1619 09131 803 491619 2.46 - 2. OG
Rost, Laura
09131 803 1618 09131 803 491618 2.46 – 2. OG