Ladenschluss

Im Bereich des Ladenschlussrechts kommt unserer Abteilung eine Beratungs- und Überwachungsfunktion zu. Ein entsprechendes Landesgesetz existiert derzeit nicht. In Bayern gilt daher das Bundes-Ladenschlussgesetz. Die Einhaltung der dort genannten Ladenschlusszeiten wird von uns überwacht und Verstöße mit Bußgeld geahndet.

Verordnungen
Neben der Prüfung von Verordnungen, die durch die Gemeinden erlassen werden (z. B. Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags), sind wir ermächtigt, eigene Verordnungen für bestimmte Waren zu erlassen.

Beratung
Auch Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dem Sonn- und Feiertagsrecht oder dem Gewerberecht stehen, werden von uns beantwortet. Ausnahmemöglichkeiten, die sich aus dem Ladenschlussgesetz ergeben, werden gegenüber den Gemeinden, Gewerbetreibenden und Bürgern erläutert.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Hoffmeister, Kerstin
09131 803 1616 09131 803 491616 2.48 - 2. OG