Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer (§ 34c GewO)
Aufgrund der Gesetzesänderung vom 03.07.2018 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) ist ab dem 01. Januar 2020 für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung nicht mehr das Landratsamt Erlangen-Höchstadt sondern die
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Referat III B 3 – Gewerberecht - § 34c GewO
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
zuständig. Bitte senden Sie alle Unterlagen direkt an die Industrie- und Handelskammer in München.
Prüfungsberichte für das Kalenderjahr 2018 sind beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt einzureichen. Ab dem Kalenderjahr 2019 sind die Prüfungsberichte bei der Industrie- und Handelskammer unter oben genannter Anschrift einzureichen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ihk-muenchen.de/34c-gewo
Dokumente
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Hoffmeister,
Kerstin
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09131 803 1616 | 09131 803 491616 | 2.48 - 2. OG | kerstin.hoffmeister@erlangen-hoechstadt.de |