Reformierte Schuleingangsuntersuchung

Die reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) für das Einschulungsjahr 2025

Sollte Ihr Kind im September 2025 in die Schule kommen, erhalten Sie von uns im Laufe des Jahres ein persönliches Einladungsschreiben zur reformierten Schuleingangs­untersuchung (rSEU) mit den notwendigen Zugangsdaten zur Online-Terminvergabe

Die reformierte Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und damit für alle künftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler Pflicht. Sie dient dazu, den Entwicklungsstand Ihres Kindes insbesondere im Hinblick auf den Schulbesuch festzustellen. Damit könnten Ihrem Kind gesundheitlich oder entwicklungsbezogen frühzeitig Hilfestellungen angeboten und damit der Schulstart erleichtert werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Gelbes Heft (Vorsorgeuntersuchungen) mit durchgeführter letzter altersgerechter Vorsorgeuntersuchung (U8 bzw. U9-Vorsorgeuntersuchung)
  • Impfausweis
  • ausgefüllter Anamnesebogen (liegt der Einladung bei)
  • zusätzliche medizinische Unterlagen (Hör- und Sehtest der letzten 3 Monate, Arztbriefe, Entwicklungsberichte, Schwerbehindertenausweis) oder Hilfsmittel (Brille, Hörgeräte)

 Bitte entnehmen Sie Näheres unseren weiteren Informationen.

Weitere Informationen

Was beinhaltet die Schuleingangsuntersuchung?
Die Schuleingangsuntersuchung beinhaltet die Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte Ihres Kindes, die Erfassung der motorischen, sprachlichen, geistigen und emotional-sozialen Entwicklung einschließlich möglicher Förder- und Therapiemaßnahmen sowie einen Hör- und Sehtest. Sie umfasst ein Schuleingangsscreening durch eine Fachkraft der Sozialmedizin und für einzelne Kinder zusätzlich eine schulärztliche Untersuchung. Bitte bringen Sie das gelbe Vorsorgeuntersuchungsheft und den Impfausweis mit und rechnen Sie für die Untersuchung ca. eine Stunde ein.

Welche Kinder nehmen an der Schuleingangsuntersuchung (SEU) teil?

  • Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden, nehmen an der Schuleingangsuntersuchung (SEU) teil. Sie sind schulpflichtig.
  • Dies gilt auch, wenn Ihr Kind zwischen dem 01. Juli und dem 30. September des Einschulungsjahres sechs Jahre alt wird („Einschulungskorridor“) oder
  • Sie Ihr Kind um ein Jahr zurückstellen möchten.
  • Sollte Ihr Kind zwischen dem 01. Oktober bis zum 31. Dezember des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden und Sie eine vorzeitige Einschulung Ihres Kindes wünschen, bitten wir um eine Anmeldung beim Gesundheitsamt Erlangen-Höchstadt ab April des Einschulungsjahres.

Die Schuleingangsuntersuchung entfällt bei Kindern, die im letzten Schuljahr bereits vorzeitig eingeschult worden sind. Dies gilt auch im Fall einer Schwerbehinderung oder einer schweren chronischen Erkrankung.

Warum habe ich noch keine Einladung für die Schuleingangsuntersuchung (SEU) erhalten?
Wir versenden das persönliche Einladungsschreiben zur Schuleingangs­untersuchung (SEU) sukzessive im Laufe des Jahres.

Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Verwaltung
09131 803 2224 2. OG, oranger Flügel
Fachkraft der Sozialmedizin
09131 803 2224 2. OG, oranger Flügel