Reisen mit Betäubungsmitteln

Nach den Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) dürfen Patienten aufgrund ärztlicher Verschreibung, erworbene Betäubungsmittel für die Dauer der Reise in angemessener Menge als Reisebedarf aus- oder einführen.

Hierfür bedarf es grundsätzlich einer ärztlichen Bescheinigung. Diese muss vor Reiseantritt von der zuständigen Landesbehörde, in Erlangen dem Gesundheitsamt Erlangen-Höchstadt, auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung beglaubigt werden.

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn, Stand 09.2024)
können Sie ärztlich verschriebene Betäubungsmitteln mitnehmen, sofern Sie eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens dabei haben.

Bei Reisen außerhalb der Staaten des Schengener Abkommens, ist es dringend anzuraten, sich vor Reiseantritt über die Rechtslage des Ziel- oder Transitlandes zu informieren, um Betäubungsmittel auch dorthin mitnehmen zu können.

Hierzu kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland Auskunft erteilen. Deren Kontaktadressen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

  • Das Gesundheitsamt Erlangen-Höchstadt beglaubigt nur Bescheinigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln von Ärzten, deren Praxis in der Stadt Erlangen bzw. im Landkreis Erlangen-Höchstadt liegt.
  • Die Bescheinigung muss vollständig (jedes Feld) ausgefüllt werden und darf maximal 30 Tage vor Reiseantritt ausgestellt worden sein.
  • Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. Dies gilt auch, wenn das gleiche Medikament in unterschiedlichen Dosierungen verschrieben wird.
  • Die ärztliche Bescheinigung muss immer mit Stempel und Unterschrift vom ausstellenden Arzt versehen sein (keine Unterschrift "im Auftrag" oder "in Vertretung").
  • Die jeweiligen Bescheinigungen sind vor Reiseantritt durch das Gesundheitsamt Erlangen-Höchstadt zu beglaubigen.
  • Bitte vereinbaren Sie für die Beglaubigung Ihrer Dokumente einen Termin.
  • Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln im Original; das zugehörige Formular finden Sie hier.
  • Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation

Pro Beglaubigung fällt eine Gebühr in Höhe von 10 € an.

Beim Mitführen bestimmter Substitutionsmittel (z. B. Methadon) sollten Sie sich vor Reiseantritt bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland erkundigen.
Beispielsweise ist bei Reisen in die Türkei eine Mitnahme des Medikaments Methadon nicht mehr gestattet.

Weitere und ergänzende Informationen finden Sie hier.

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