Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für zuverlässige Kraftfahrzeugwerkstätten & Kraftfahrzeughändler
KFZ-Zulassungsstelle ERH, Erlangen
KFZ-Zulassungsstelle ERH, Höchstadt a. d. Aisch
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr
Postanschrift
Nägelsbachstr.1, 91052 Erlangen
Die Ausgabe ist generell an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler möglich.
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug mit Gewerbeanmeldung
- Bei natürlichen Personen: Gewerbeanmeldung
- Gültiger Personalausweis des Halters oder Reisepass (mit Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde) oder Aufenthaltstitel im Original. Bitte achten Sie darauf, dass in dem Personalausweis der aktuelle Wohnort eingetragen ist.
- Führungszeugnis der verantwortlichen Person (Geschäftsführer bzw. Antragsteller) zur Vorlage bei Behörden
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB – Nummer)
- SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
- Gegebenenfalls sind nach Vorgaben der Zulassungsbehörde weitere Unterlagen einzureichen.
Bei jeder Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, Name und Anschrift, die Fahrzeugklasse, der Fahrzeughersteller, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrstrecke ersichtlich sind.
Vor Antritt der ersten Fahrt sind die Angaben des jeweiligen Fahrzeugs in dauerhafter Schrift auf einer gesonderten Seite des Fahrzeugscheinheftes einzutragen.
Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Die Dauerroten Kennzeichen werden zunächst regelmäßig mit einer Befristung für die Dauer eines Jahres ausgegeben.
Wir bitten Sie, mindestens 2 Monate vor Ablauf der Befristung erneut einen Antrag auf Zuteilung roter Kennzeichen zu stellen.
Bei Fragen zu rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für zuverlässige Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstellen.