Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimerfahrzeuge
KFZ-Zulassungsstelle ERH, Erlangen
KFZ-Zulassungsstelle ERH, Höchstadt a. d. Aisch
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr
Postanschrift
Nägelsbachstr.1, 91052 Erlangen
Das Fahrzeug hat ein Mindestalter von 30 Jahren und entspricht einem Oldtimer nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Gültiger Personalausweis des Halters oder Reisepass (mit Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde) oder Aufenthaltstitel im Original. Bitte achten Sie darauf, dass in dem Personalausweis der aktuelle Wohnort eingetragen ist.
- Gutachten nach § 23 StVZO
- SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II des abgemeldeten Fahrzeugs.
- Ist das Fahrzeug noch angemeldet, bitte zur Außerbetriebsetzung den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Schilder vorlegen.
- Gegebenenfalls sind auf Vorgabe der Zulassungsbehörde weitere Unterlagen einzureichen.
Dauerrote Kennzeichen berechtigen nur zu An- und Abfahrten bei Veranstaltungen, die dem kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut dienen. Zudem ist man berechtigt, Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge durchzuführen.
Der Inhaber trägt die Verantwortung dafür, dass die Fahrzeuge sich in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befinden und somit den Bestimmungen der StVZO entsprechen.
Vor Antritt der (ersten) Fahrt ist der rote Fahrzeugschein zu vervollständigen.
Die Dauerroten Kennzeichen werden zunächst regelmäßig mit einer Befristung für die Dauer eines Jahres ausgegeben.
Wir bitten Sie, mindestens 2 Monate vor Ablauf der Befristung erneut einen Antrag auf Zuteilung roter Kennzeichen zu stellen.
Bei Fragen zu roten Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstellen.