Seepferdchenförderung "Mach mit! - Tauch auf!"

Das Land Bayern hilft Kindern beim Schwimmen lernen.

Das Programm heißt "Mach mit - Tauch auf!".

So funktioniert es:

Kinder bekommen einen Gutschein für 50 Euro.
Mit dem Gutschein können sie einen Schwimmkurs machen.
Im Kurs lernen sie das "Seepferdchen".

Wer bekommt den Gutschein?
Ab 2024/2025: Nur noch Vorschulkinder.

Wichtige Infos:

Kinder, die nicht im Kindergarten sind, können den Gutschein beim Landratsamt holen.
Schwimmlehrer entscheiden selbst, ob sie die Gutscheine annehmen.
Der Gutschein ist bis 31.12.2024 gültig.

Für Schwimmlehrer:

Sie können das Geld vom Landratsamt zurückbekommen.
Sie müssen dafür bestimmte Regeln beachten.

Mehr Informationen gibt es auf der Webseite vom Bayerischen Innenministerium.

Was ist ein Vorschul-Kind?
Ein Vorschul-Kind ist ein Kind, das bald in die Schule kommt.
Für die Förderung 2024/2025 gilt:

Das Kind wird bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt.
Oder: Das Kind geht erst 2025/2026 in die Schule.

Wann gibt es die Förderung?
Die Förderung gibt es vom 29. Juli 2024 bis zum 31. August 2025.
In dieser Zeit muss mindestens eine Stunde vom Kurs stattfinden.

Bis wann kann man die Förderung beantragen?
Die Kurs-Anbieter können die Förderung beantragen.
Sie haben dafür Zeit bis zum 30. November 2025.
Das ist eine feste Frist. Danach geht es nicht mehr.

Kontakt für Schwimmschulen

Claudia Müller

Zimmer: 3.46 - 3. OG
Telefon: 09131 803 1526
Fax: 09131 803 491526