Seepferdchenförderung "Mach mit! - Tauch auf!"

Im Rahmen des Schwimmförderprogramms "Mach mit - Tauch auf!" bezuschusst der Freistaat Bayern Schwimmkurse zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens "Seepferdchen".

Im Schul- bzw. Kindergartenjahr 2023/2024 erhalten alle Erstklässler und Vorschulkinder einen entsprechenden Gutschein über 50 € von der Grundschule bzw. vom Kindergarten. Die Erziehungsberechtigten können den Gutschein für Vorschulkinder, die in keinem Kindergarten angemeldet sind, beim Landratsamt beantragen.

Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 können nur noch Vorschulkinder (s.u.) an der Gutschein-Aktion teilnehmen.

Es steht den Kursanbietern von Seepferdchen-Kursen frei, ob sie die Gutscheine akzeptieren und beim Landratsamt die Erstattung der 50 € pro förderberechtigtem Kind beantragen. Die genauen Förderbedingungen ergeben sich aus der "Richtlinie über die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme von Vorschulkindern an einem Kurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens". Ferner veröffentlicht das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Kultur für den jeweiligen Bewilligungszeitraum eine abschließende Liste mit den nötigen Mindestqualifikationen, welche die leitende Lehrperson des Schwimmkurses im Rahmen des Förderprogrammes erfüllen muss.

Weitere Informationen wie z.B. die Förderrichtlinie sowie den Antrag für Kursanbieter finden Sie unter Mach mit – Tauch auf! Schwimmförderung für Kinder - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)  im Download-Bereich. Dort finden Sie außerdem FAQ mit den wichtigsten Fragen für Eltern und Kursanbieter.

Angesichts langer Wartelisten bei vielen Schwimmkursanbietern können Kinder den Aktionsgutschein „Mach mit! – Tauch auf!“ jetzt bis zum 31.12.2024 einlösen. Der Gutschein gilt für alle Kurse, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12.09.2023 und dem 31.12.2024 stattfindet.

Antragsfrist für Kursanbieter verlängert sich

Kursanbieter können Anträge für die Gutscheinaktion 2023/2024 noch bis 31.März 2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen einreichen.

Änderungen für das Aktionsjahr 2024/2025, Stand: Juli 2024

 Definition Vorschulkind

Vorschulkinder im Rahmen der Förderung 2024/2025 sind regelmäßig Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden oder deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2025/2026 verschoben wurde.

Bewilligungszeitraum

Für die Gutscheinaktion 2024/2025 beginnt der Bewilligungszeitraum am 29.07.2024 und endet am 31.08.2025. Der Gutschein ist somit für Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit im genannten Zeitraum stattfindet.

Antragsfrist

Anträge für die Gutscheinaktion 2024/2025 können durch die Kursanbieter bis zum 30. November 2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen gestellt werden.

Weitere Informationen:

Unter www.mach-mit.bayern.de finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Die Antragsformulare sowie die Richtlinie und erforderliche Mindestqualifikation für Kursanbieter finden Sie auch am Ende dieser Seite.

Kontakt für Schwimmschulen

Claudia Müller

Zimmer: 3.46 - 3. OG
Telefon: 09131 803 1526
Fax: 09131 803 491526