Vereinspauschale - Förderung für Sportvereine
Vereinspauschale 2024
Die Antragsunterlagen für die Vereinspauschale 2024 stehen zur Verfügung.
Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist Freitag, der 1. März 2024. Nach dem 01. März 2024 können keine Anträge oder Nachreichungen von Unterlagen mehr angenommen werden (Ausschlussfrist). Wir bitten dies bei Ihren Planungen (Lizenzbeschaffung, -verlängerung, etc.) zu berücksichtigen.
Allgemeiner Energiepreiszuschuss
Für Sport- und Schützenvereine, die im Jahr 2023 einen allgemeinen Energiepreiszuschuss erhalten haben, besteht die Verpflichtung, bis zum 30.04.2024 einen Verwendungsnachweis bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (nur per E-Mail) vorzulegen.
Aktuelle Infos und Anträge können unter dem Reiter "Dokumente" heruntergeladen werden.
Dokumente
- Vollzugshinweise zur Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR)
- Antragsformular Vereinspauschale 2024.pdf
- Erklärung zur Teilung von Lizenzen 2024.pdf
- Hinweise zur Vereinspauschale 2024.pdf
- Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis des allgemeinen Energiepreiszuschusses
- Vereinspauschale Lizenzliste Stand 19.12.2023.pdf
- Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss Vereine.pdf
- Lizenzliste Stand 31.01.2024
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Müller,
Claudia
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09131 803 1526 | 09131 803 491526 | 3.46 - 3. OG | claudia.mueller@erlangen-hoechstadt.de |