Vereinspauschale - Förderung für Sportvereine

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine in Form einer Vereinspauschale.

Der Antrag muss vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 01. März des jeweiligen Jahres, für das die Zuwendung beantragt wird, bei der Kreisverwaltungsbehörde eingegangen sein.

Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist; ein späterer Eingang des Antrags oder dazugehöriger Anlagen kann keine Berücksichtigung mehr finden, da alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel nach Maßgabe der am 3. März 2025 vorliegenden Vereinsdaten verteilt werden. Das Datum des Poststempels ist entscheidend.

Neben dem Antrag sind immer die Lizenzen (Ausweiskopie ist ausreichend) der Übungsleiter vorzulegen.

Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die Erklärung zur Teilung von Lizenzen beizulegen

 

BITTE BEACHTEN SIE AUCH DIE HINWEISE ZUR VEREINSPAUSCHALE 2025! 

Bitte reichen Sie alle Unterlagen vollständig in Papierform bis spätestens 03.03.2025 beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, SG 23.0. Kommunale Jugendarbeit, Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen (3. Stock, blauer Bereich, Zimmer 3.46, Tel. 09131/803-1526) ein.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Müller, Claudia
09131 803 1526 09131 803 491526 3.46 - 3. OG