Versammlungen

Jeder hat nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz grundsätzlich das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.

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Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzuzeigen. Dies gilt nicht für "Spontanversammlungen".

Zuständige Behörde für die Anmeldung ist das Landratsamt. Von diesem wird dann eine Anmeldebestätigung, die auch mit Auflagen verbunden sein kann, erlassen.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Herr, Mack
09131 803 1624 09131 803 491624