Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug
Führerscheinstelle
Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr
Postanschrift
Postfach 2520, 91013 Erlangen
Ihren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis müssen Sie vom Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde bestätigen lassen. Die Wohnortgemeinde leitet den Antrag dann direkt an uns weiter. Die Antragsformulare hält Ihre Wohnortgemeinde für Sie bereit.
Den Antrag können Sie frühestens sechs Monate vor Ende der Sperrfrist bei uns stellen.
Ihrem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen beifügen
• 1 biometrisches Lichtbild aktuellen Datums (nicht älter als 1 Jahr; ohne Kopfbedeckung/35 x 45 mm)
• Kontrollblatt für Bild und Unterschrift (hier zum Herunterladen)
• Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels mit zugehörigem Pass (Vorder-und Rückseite)
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Gutachten/Zeugnis eines Augenarztes (2 Jahre gültig)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- melderechtliche Bestätigung der Wohnsitzgemeinde
- Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG (Belegart 0)
Bei Personen, die innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sind, ein „Europäisches Führungszeugnis“
(Das Führungszeugnis ist bei der Gemeinde zu beantragen. Dies wird direkt an die Führerscheinstelle übersandt. Bitte legen Sie den Nachweis der Beantragung dem Antrag bei!)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 FeV – 1 Jahr gültig)
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 FeV – 2 Jahre gültig)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (nicht erforderlich bei Vorbesitz Klasse 2 ab dem 01.08.1969)
- Nachweis über die Grundqualifikation/Weiterbildung im Original (nur nötig für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis – Schlüsselzahl 95)
- melderechtliche Bestätigung der Wohnsitzgemeinde
- Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG (Belegart 0)
Bei Personen, die innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sind, ein „Europäisches Führungszeugnis“
(Das Führungszeugnis ist bei der Gemeinde zu beantragen. Dies wird direkt an die Führerscheinstelle übersandt. Bitte legen Sie den Nachweis der Beantragung dem Antrag bei!)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 FeV – 1 Jahr gültig)
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 FeV – 2 Jahre gültig)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (nicht erforderlich bei Vorbesitz Klasse 2 ab dem 01.08.1969)
- Nachweis über die Grundqualifikation/Weiterbildung im Original (nur nötig für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis – Schlüsselzahl 95)
- betriebsmedizinisches Gutachten – Leistungs-/Reaktionstest (Anlage 5 Nr. 2 FeV – 1 Jahr gültig)
- melderechtliche Bestätigung der Wohnsitzgemeinde
- erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG
Bei Personen, die innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sind, ein „Europäisches Führungszeugnis“
(Das Führungszeugnis ist bei der Gemeinde zu beantragen. Dies wird direkt an die Führerscheinstelle übersandt. Bitte legen Sie den Nachweis der Beantragung dem Antrag bei!)
Dokumente
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge (1)
- Kontrollblatt für Bild und Unterschrift
- Information zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Vorangegangener Entziehung
- Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 FeV)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 FeV)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung