Bauen & Wohnen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den beiden Bauämtern erteilen unter anderem Baugenehmigungen für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Zudem überwachen sie die baurechtlichen Vorschriften.
Die Zuständigkeit der Bauämter richtet sich nach dem "Bauortprinzip". Wenn Sie also im Landkreis Erlangen-Höchstadt bauen möchten, sind Sie bei einem der beiden Bauämter des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt in Erlangen bzw. der Dienststelle in Höchstadt a. d. Aisch richtig.
Außerdem sind die Mitarbeiter der beiden Bauämter, Michael Böckle und Reinhard Vogel, für die Abnahme fliegender Bauten (Festzelt, Karussell etc.) zuständig.
Bauamt Erlangen
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Endlicher,
Bianca
Sachgebietsleiterin
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09131 803 2100 | 09131 803 492100 | 4.16 - 4. OG | bianca.endlicher@erlangen-hoechstadt.de |
Libal,
Nicola
Stv. Sachgebietsleiterin
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09131 803 2102 | 09131 803 492102 | 4.21 - 4. OG | nicola.libal@erlangen-hoechstadt.de |
Bauamt Höchstadt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Hasmüller,
Judith
Sachgebietsleiterin
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09193 20 2120 | 09193 20 492120 | 12 | judith.hasmueller@erlangen-hoechstadt.de |
Fischer,
Ramona
Stv. Sachgebietsleiterin
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09193 20 2121 | 09193 20 492121 | 9 | ramona.fischer@erlangen-hoechstadt.de |
Das können Sie auch online machen:
- Bodenrichtwertauskunft online beantragen (Landratsamt Erlangen-Höchstadt)
- Grundstücksbericht / Immobilienmarktbericht online beantragen (Landratsamt Erlangen-Höchstadt)
- Kaufpreissammlung - Auskunft online beantragen (Landratsamt Erlangen-Höchstadt)
- Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS BAYERN) - Bodenrichtwertauskünfte online