KFZ-Zulassung
KFZ-Zulassungsstelle ERH, Erlangen
Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr
Postanschrift
Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen
KFZ-Zulassungsstelle ERH, Höchstadt a. d. Aisch
Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr
Für telefonische Anfragen stehen wir auch außerhalb unserer o.g. Öffnungszeiten am Montag und Mittwoch jeweils bis 16:00 Uhr zur Verfügung.
> zur Online-Terminreservierung in Erlangen und Höchstadt a. d. Aisch
Hinweis: Eine Terminbuchung ist zwei Wochen im Voraus möglich
Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge nur für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz oder Betriebssitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt möglich sind. Termine lassen sich bequem über die Online-Terminbuchungsseite vereinbaren.
Hinweis: Sie haben noch einen grauen oder rosa Papierführerschein?
Bitte denken Sie an den Pflichtumtausch.
Mehr Informationen
Mobiles Ticket:
Sie möchten ein neues Auto anmelden, ein Motorrad umschreiben, eine alte Zugmaschine außer Betrieb setzen oder ein historisches Kennzeichen für Ihren Oldtimer zugeteilt bekommen?
Ein Anruf bei Ihrer Zulassungsstelle oder eine E-Mail erspart Ihnen bei weiteren Fragen unnötigen Zeitaufwand und zusätzliche Wege. Vorab können Sie die Vollständigkeit Ihrer vorliegenden Papiere anhand des Merkblattes erforderliche Unterlagen vergleichen.
Für telefonische Anfragen stehen wir auch außerhalb unserer o.g. Öffnungszeiten am Montag und Mittwoch jeweils bis 16:00 Uhr zur Verfügung.
Welche Zulassungsstelle für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem so genannten „Wohnortprinzip“. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt, sind Sie bei den Zulassungsstellen des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt in Erlangen oder der Dienststelle in Höchstadt a. d. Aisch richtig. Sie können Ihr Fahrzeug - unabhängig davon, wo Sie im Landkreis wohnen, bei beiden Dienststellen zulassen. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie Ihren Firmensitz im Kreisgebiet nachweisen. Bitte beachten Sie jedoch: Eine Zulassung auf den Zweitwohnsitz ist nicht möglich!
Welche Zahlarten sind möglich?
Aufgrund der Neufassung der EU-Geldtransferverordnung können seit 12.03.2018 in der Zulassungsstelle Höchstadt/Aisch die fälligen Zulassungsgebühren nicht mehr in bar sondern nur noch mit EC-Karte, VISA, V Pay, Mastercard oder Maestrocard beglichen werden. Dadurch verkürzt sich Ihr persönlicher Zulassungsvorgang und auch eventuelle Wartezeiten. Bitte beachten Sie, dass die Abwicklung Ihres Zulassungsvorgangs nur bei unmittelbarer Entrichtung der Zulassungsgebühren erfolgt. In der Zulassungsstelle Erlangen ist die Gebührenzahlung weiterhin bar oder mit EC-Karte möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Aufgabenbereiche
- Änderung der Halterdaten
- Außerbetriebsetzung
- Feinstaubplakette
- Ausfuhrkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Nachsiegelung Kennzeichen
- Rote Kennzeichen / Händler
- Rote Kennzeichen / Oldtimer
- Saisonkennzeichen
- Wunschkennzeichen
- E-Kennzeichen
- Veräußerung von Fahrzeugen
- Verlust des Fahrzeugbriefs, Fahrzeugscheins oder Kennzeichens
- Technische Änderungen an einem Fahrzeug
- Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs aus dem Ausland
- Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb
- Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb
- Erstmalige Zulassung eines neuen Fahrzeuges
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Zulassung eines Fahrzeugs auf minderjährige Personen
- Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
- Zulassung eines Oldtimer-Kennzeichens
- Zulassungsverfahren Online (I-Kfz)
- Tageszulassung