Kostenerstattung Ehrenamt in der Jugendarbeit

Antrag auf pauschale Erstattung der im Ehrenamt der Jugendarbeit anfallenden Kosten

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter in der Jugendarbeit, die/der im Abrechnungsjahr kontinuierlich

  • für eine dem Kreisjugendring Erlangen-Höchstadt angeschlossene Jugendorganisation ODER
  • für einen öffentlich anerkannten Träger der Jugendhilfe ODER
  • innerhalb der Gemeindejugendarbeit aktiv als ehrenamtliche Jugendleiterin/ehrenamtlicher Jugendleiter tätig war, bzw. eine Gruppe von Kindern oder Jugendlichen geleitet hat,

kann eine pauschale Erstattung der Kosten beantragen.

Voraussetzungen:

Die Antragstellerin/ der Antragsteller hat eine bundeseinheitliche JuleiCa (Jugendleiter/inCard) und hat nicht bereits einen anderen Kreiszuschuss beantragt oder erhalten. 

So geht's:

  1. Vordruck ausfüllen (ab Januar 2025 verfügbar)
  2. Bis zum 31.3. für das Vorjahr beim Amt für Kinder, Jugend und Familie den Zuschuss beantragen

Dokument:

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Müller, Claudia
09131 803 1526 09131 803 491526 3.46 - 3. OG