Kostenerstattung Ehrenamt in der Jugendarbeit

Antrag auf pauschale Erstattung der im Ehrenamt der Jugendarbeit anfallenden Kosten

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter in der Jugendarbeit, die/der im Abrechnungsjahr kontinuierlich

  • für eine dem Kreisjugendring Erlangen-Höchstadt angeschlossene Jugendorganisation ODER
  • für einen öffentlich anerkannten Träger der Jugendhilfe ODER
  • innerhalb der Gemeindejugendarbeit aktiv als ehrenamtliche Jugendleiterin/ehrenamtlicher Jugendleiter tätig war, bzw. eine Gruppe von Kindern oder Jugendlichen geleitet hat,

kann eine pauschale Erstattung der Kosten beantragen.

Voraussetzungen:

Die Antragstellerin/ der Antragsteller hat eine bundeseinheitliche JuleiCa (Jugendleiter/inCard) und hat nicht bereits einen anderen Kreiszuschuss beantragt oder erhalten. 

So geht's:

  1. Vordruck ausfüllen (ab Januar 2025 verfügbar)
  2. Bis zum 31.3. für das Vorjahr beim Amt für Kinder, Jugend und Familie den Zuschuss beantragen

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Müller, Claudia
09131 803 1526 09131 803 491526 3.46 - 3. OG