Kostenerstattung Ehrenamt in der Jugendarbeit
Antrag auf pauschale Erstattung der im Ehrenamt der Jugendarbeit anfallenden Kosten
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter in der Jugendarbeit, die/der im Abrechnungsjahr kontinuierlich
- für eine dem Kreisjugendring Erlangen-Höchstadt angeschlossene Jugendorganisation ODER
- für einen öffentlich anerkannten Träger der Jugendhilfe ODER
- innerhalb der Gemeindejugendarbeit aktiv als ehrenamtliche Jugendleiterin/ehrenamtlicher Jugendleiter tätig war, bzw. eine Gruppe von Kindern oder Jugendlichen geleitet hat,
kann eine pauschale Erstattung der Kosten beantragen.
Voraussetzungen:
Die Antragstellerin/ der Antragsteller hat eine bundeseinheitliche JuleiCa (Jugendleiter/inCard) und hat nicht bereits einen anderen Kreiszuschuss beantragt oder erhalten.
So geht's:
- Vordruck ausfüllen (ab Januar 2024 verfügbar)
- Bis zum 31.3. für das Vorjahr beim Amt für Kinder, Jugend und Familie den Zuschuss beantragen
Dokument:
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Müller,
Claudia
|
09131 803 1526 | 09131 803 491526 | 3.46 - 3. OG | claudia.mueller@erlangen-hoechstadt.de |