Beratungsangebote

Gesprächsangebote bei Einsamkeit oder persönlichen Krisensituationen

Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe

Nach dem Beratungshilfegesetz stehen Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen kostenlos oder gegen ein geringes Entgelt Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu. Ob Sie zu diesem Personenkreis gehören, können Sie beim zuständigen Amtsgericht unter Vorlage Ihrer Einkommensnachweise erfragen.

Sie erhalten dann einen Berechtigungsschein, mit dem Sie beispielsweise einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl aufsuchen können.

Auch Prozesskostenhilfe ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auskünfte erteilen die zuständigen Amtsgerichte.

Nähere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter https://www.bmj.de/DE/themen/wege_zum_recht/gerichtsverfahren/prozesskostenhilfe/prozesskostenhilfe.html