Finanzielle Unterstützung
- Schwerbehindertenausweis Antrag SGBIX
- Rente - Staatliches Versicherungsamt
- Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (Service-Hotline: 0800/100048018)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Wohngeld
Für Leistungen der Sozialhilfe, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen, in betreuten Wohngemeinschaften oder betreutem Einzelwohnen gewährt werden, ist die Sozialverwaltung des Bezirks Mittelfranken in Ansbach zuständig.
Zuschuss Seniorenfahrten 2024
Ab 2024 erhöht der Landkreis Erlangen-Höchstadt seine freiwilligen Zuschüsse für Seniorenfahrten im Rahmen der Altenhilfe.
Folgende Organisationen und Institutionen, die sich im Landkreis Erlangen-Höchstadt befinden, können Zuschüsse erhalten:
- Träger der freien Wohlfahrtsverbände
- Kirchengemeinden
- VdK, BdK, Verbände der Heimatvertriebenen,
- Träger der Seniorenarbeit (d.h. Vereine, Verbände und Seniorengruppen, die Informations-, Bildungs-, Beratungs- und Freizeitangebote für Seniorinnen und Senioren initiieren und durchführen)
- Gemeinden (sofern diese Kostenträger sind)
Ab dem 01.01.2024 können nunmehr jährlich eine Ganztagesfahrt mit einem Betrag in Höhe von 4,50 € pro Person sowie zwei Halbtagesfahrten mit je einem Betrag in Höhe von 2,50 € pro Person (Personenkreis mit Wohnsitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt, über 60 Jahre oder Bezug einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit) bezuschusst werden.
Zuschuss Seniorenfahrten 2024
Ansprechpartner Seniorenfahrten
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Brummer,
Martin
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09131 803 1336 | 09131 803 491336 | 1.42 - 1. OG, oranger Flügel | martin.brummer@erlangen-hoechstadt.de |