Die Organisation
Die Organisation der Feuerwehr auf Landkreisebene
Wie in fast allen deutschen Landkreisen wird auch bei uns der abwehrende Brandschutz komplett auf ehrenamtlicher Basis sichergestellt. Das bedeutet: Alle Feuerwehrleute werden mittels Sirene oder Funkmeldeempfänger zum Einsatz gerufen. Egal, zu welcher Tages- oder Nachtzeit, egal ob Arbeitstag, Wochenende oder Feiertag, egal ob sie gerade ihrem Beruf nachgehen, eigentlich gerade Zeit mit Familie oder Freunden verbringen oder ganz einfach nur schlafen wollten – sie sind da: Rund 3000 Einsatzkräfte stehen in 75 Freiwilligen Feuerwehren und einer Werkfeuerwehr bereit, um jederzeit helfen zu können.
Zur Bewältigung der Aufgaben, die der Landkreis kraft Gesetzes im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz wahrnehmen muss, steht ihm die Kreisbrandinspektion zur Verfügung. Sie wird durch den Kreisbrandrat geführt. Dieser hat das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes zu beraten und zu unterstützen, die Feuerwehren zu besichtigen und für die Ausbildungsveranstaltungen Sorge zu tragen. Der Kreisbrandrat wird auf Vorschlag des Landrats von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren in geheimer Wahl auf sechs Jahre in sein Ehrenamt gewählt.
Die Feuerwehren des Landkreises sind in drei Dienstbereiche aufgeteilt, die flächenmäßig mit denen der Polizeiinspektionen Erlangen-Land, Herzogenaurach und Höchstadt an der Aisch identisch sind. Jeder Dienstbereich wird ehrenamtlich von einem Kreisbrandinspektor geführt. Ein weiterer Kreisbrandinspektor leitet die Ausbildungsinspektion, die für die Lehrgangsplanung und –koordination für die Feuerwehren des Landkreises sorgt.
Die drei Dienstbereiche sind je nach Größe wiederum in sogenannte Unterkreise eingeteilt, die jeweils ehrenamtlich von einem Kreisbrandmeister geführt werden. Daneben sind weitere Führungskräfte und Fachleute zu sogenannten Fach-Kreisbrandmeistern oder Fachberatern bestellt, die den Kreisbrandrat und die Inspektoren zu besonderen Fragestellung beraten.