Ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Landkreis sucht ehrenamtliche Verwaltungsrichter für nächste Amtsperiode

Für die Wahlperiode vom ersten April 2025 bis 31. März 2030 sucht das Verwaltungsgericht Ansbach wieder ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Der Landkreis Erlangen-Höchstadt darf neben allen Landkreisen und kreisfreien Städten im Gerichtsbezirk hierzu 24 geeignete Personen vorschlagen. Die Entscheidung darüber trifft der Kreistag.
Das verantwortungsvolle Amt verlangt keine juristischen Fachkenntnisse, jedoch Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen. Im Jahr werden die einzelnen ehrenamtlichen Verwaltungsrichter an höchstens 12 Sitzungstagen benötigt. Aufgrund mehrstündiger Sitzungen ist hier auch körperliche Eignung erforderlich.

Landkreisbürgerinnen und –bürger können sich noch bis zum Freitag, 13. September 2024 bei der Kreisverwaltung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstraße 1 mittels untenstehenden Formularen auf die Vorschlagsliste setzen lassen. Interessierte sollen am 1. April 2025 mindestens 25 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit haben. 

Ehrenamtliche Richter
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter übernehmen eine wichtige Mittlerrolle zwischen Staat und Gesellschaft bei den Bayerischen Verwaltungsgerichten und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Sie wirken bei der mündlichen Verhandlung und Urteilsfindung mit und sind somit gleichberechtigt gegenüber Berufsrichterinnen und -richtern.


Weitere Informationen finden Sie hier.

Antrag ehrenamtliche Richterinnen und Richter
Erklärung zur Verfassungstreue