Mietangebote und Mietobergrenzen

Anerkannte Asylsuchende und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnungen. Nachdem sie den Anerkennungsbescheid erhalten haben, müssen sie baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte) oder den dezentralen Unterkünften ausziehen. Das Regionalmanagement des Landkreises Erlangen-Höchstadt hilft zusammen mit den ehrenamtlichen Helferkreisen vor Ort bei der Wohnungsvermittlung und braucht dazu dringend Mietangebote.

Hier erhalten Sie Informationen, zu den Rahmenbedingungen für die Vermietung und Sie finden in der Seitenleiste ein Formblatt zur Einstellung Ihres Mietangebotes. Das Angebot von Wohnungen in unseren Städten und Gemeinden ist ein wichtiger Baustein zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu ermöglichen.

Die in der Seitenleiste aufgeführte Liste der Mietobergrenzen gilt nur im Gebiet des Landkreises Erlangen-Höchstadt.
Für Mietobjekte in der Stadt Erlangen oder in einem anderen Landkreis kontaktieren Sie bitte die dortigen Träger.

Sie möchten Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge vermieten? Es ist wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter prüfen lassen. Diese ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche, des Heizenergieträgers und der Region.

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Integration gefördert.

Ansprechpartner

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N.N.
09131 803 1338 09131 803 491338 1.34 - 1. OG